Wer in Deutschland selbstständig Versicherungen vermitteln bzw. darüber beraten will, muss bei der für ihn zuständigen IHK registriert sein. Per 01.04.2011 waren dies 260.196 Personen. Nur rund 17 % davon sind nicht an Versicherer gebunden, also nicht Weisungsgebunden und völlig frei in ihrer Auswahl der Produkte. Daneben gibt es noch eine nicht überschaubare Zahl an angestellten Vertretern im Innen- und Außendienst der Versicherer, die nicht registriert sein müssen, sowie eine ebenso hohe Zahl an "Geldanlage-Verkäufern" z. B. bei bei Banken, Investmentgesellschaften, (Struktur-) Vertrieben oder als Selbstständige. Leider dürfen sich auch Verkäufer wie Vertreter von Versicherungs- und Finanzprodukten als Berater bezeichnen, da der Begriff der Beratung nicht geschützt ist. Absolvierte Verkaufsschulungen werden immer wieder - zu unrecht - als Beratungskompetenz angepriesen.
Schätzungen zu Folge sind nur 1 % der am Markt tätigen "Berater" tatsächlich unabhängig, Sachwalter ihrer Mandanten und verfügen über gute Sach-, Fach- und Sozialkompetenz.
Spreu und Weizen sind von den Kunden leider kaum auseinander zu halten.
„Wer den Schaden hat, …“ Damit es erst gar nicht so weit
kommt, bestätigen folgende Qualifikationsnachweise, dass wir
wissen, von was wir sprechen:
- Fachgehilfen in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
(kurz "Steuerfachgehilfen") sind die qualifizierten Mitarbeiter
des Steuerberaters. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei
seiner steuerlichen Beratung der Mandanten. Zu den Fachgebieten
des Steuerfachgehilfen zählen das Steuerwesen, das Rechnungswesen,
die Betriebswirtschaft und das Wirtschaftsrecht. Die Gehilfenprüfung
vor Prüfungsausschuss der zuständigen Steuerberaterkammer bestätigt die erfolgreiche Ausbildung.
- Fachberater für Finanzdienstleistungen sind qualifiziert,
die wirtschaftliche Situation privater Haushalte zu analysieren,
diese zu beraten und konzeptionell abgestimmte Produkte
des Finanzmarktes zur Daseinsvorsorge und -absicherung sowie
zur Geld und Kapitalanlage zu vermitteln. Der IHK-Abschluss bestätigt eine echte Allfinanzqualifikation im privaten
Bereich und stellt den Grundlagenteil für die Ausbildung
zum Fachwirt für Finanzberatung dar.
- Fachwirte für Finanzberatung sind qualifiziert,
die wirtschaftliche Situation privater Haushalte, freier
Berufe und Gewerbetreibender zu analysieren, diese zu beraten
und Finanzdienstleistungsprodukte zu vermitteln. Ebenso
sind sie befähigt, gesamtwirtschaftliche und betriebliche
Zusammenhänge zu erkennen sowie Leitungsfunktionen zu übernehmen.
Der IHK-Abschluss baut auf dem Fachberater für Finanzdienstleistungen
auf und bestätigt eine echte Allfinanzqualifikation.
- Geprüfte Versicherungsfachwirte sind qualifiziert,
verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben im Innen-
und Außendienst in Versicherungen oder Versicherungsabteilungen
in Unternehmen zu übernehmen. Auf der Basis betriebs- und
volkswirtschaftlicher sowie rechtlicher Zusammenhänge bewerten
sie versicherungsfachliche Sachverhalte und leiten daraus
fachlich begründbare Handlungsschritte ab. Sie wenden systematisch
und zielorientiert Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätze
an. Die Konzeption und Organisation von Projekten gehört
ebenso zu ihren Aufgaben wie die Durchführung von kundenorientierten
Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen. Sie entwickeln Problemlösungsstrategien
für private und gewerbliche Risiken. Der IHK-Abschluss bestätigt
die Qualifikation, in der Versicherungswirtschaft eigenständig
eine verantwortliche Funktion auszuüben.
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